Privatgutachten
Bauschadensbegutachtung
Im Zuge von Bauarbeiten können Probleme auftreten. Die Ursachen dafür sind vielfältig und können sowohl in Fehlern bei Planung, Baumanagement und Ausführung sowie deren Koordination und Überwachung liegen. Der Verantwortliche ist zur Nachbesserung bzw. zum Schadenersatz verpflichtet und hat für Folgeschäden aufzukommen. Ab Übergabe des Werkes haben Sie innerhalb einer Gewährleistungsfrist von 3 Jahren Anspruch darauf.
Für versteckte Mängel beträgt die Verjährung 30 Jahre, jedoch liegt die Beweispflicht bezüglich des Mangels beim Auftraggeber (Bauherrn).
Als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige erstellen wir Gutachten, mit welchen Sie Ihr Recht auf Schadensbehebung begründen und durchsetzen können.
Gerichtsgutachten
In Gerichtsverfahren reicht ein Privatgutachten alleine meist nicht aus. Bei Auftrag des Gerichtes fungieren wir auch als gerichtliche Sachverständige und klären komplexe Problemstellungen.
Unsere langjährige Erfahrung und fundierte Fachkenntnisse ermöglichen exakte Bestandsaufnahmen und objektive Gutachten. Somit leisten wir seit Jahren einen wichtigen Beitrag zum korrekten und schnellen Ablauf von Gerichtsverfahren.
Wir sind allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für:
Hochbau und Architektur
Nutzwertgutachten (Parifizierungen)
Bauphysik
Thermografie
Luftdichteprüfungen („Blower-Door“)
Messungen von Kälte, Wärme und Feuchte an Bauteilen
Messungen von Raumluftwerten
Schimmelanalyse
Schimmel kommt in der Natur in unzähligen Arten vor, hat aber in Ihrer Wohnung nichts verloren. Bestimmte Schimmelarten können durch ihre Sporen, Stoffwechselprodukte etc. Gesundheit und Wohlbefinden auf Dauer beeinträchtigen.
Wir untersuchen Ihre Wohnung auf Ursachen und Typ des Schimmelbefalls und erstellen gemeinsam mit unseren Spezialisten Sanierungsvorschläge.
Neben bauphysikalisch bedingten Ursachen durch Baumängel können auch Nutzungsfehler Schimmelbefall hervorrufen. Als Experten in verschiedensten bauphysikalischen Messtechniken dokumentieren wir die Ursachen exakt und erstellen Gutachten dazu.
Nutzwertfestsetzung
Für die Gründung von (Wohnungs-)Eigentumsgemeinschaften und deren Erfassung im Grundbuch sind Nutzwertgutachten erforderlich.
Gleiches gilt auch bei Veränderungen innerhalb des Bestandes, wie beispielsweise die Zusammenlegung von Wohnungen, die Zuordnung von Teilen oder Zubehör einer Wohnung zu einer anderen. Ebenso zählt dazu die Änderung des Nutzungszweckes, wie Umbau von Büros, Geschäftslokalen zu Wohnungen oder umgekehrt.
Mit diesen Unterlagen werden vom Notar oder Rechtsanwalt Wohnungseigentumsverfahren und deren Eintragung im Grundbuch durchgeführt. Nur langjährige Erfahrung und fundierte Sachkenntnisse auf diesem Gebiet stellen eine korrekte Nutzwertberechnung sicher. Als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Hochbau bzw. Nutzwertermittlung sind wir dazu befugt.
An- und Verkaufstest
Der Erwerb einer Immobilie ist mit Risiken verbunden. Mängel sind für den Laien überwiegend nicht erkennbar und führen später zu teuren Erfahrungen, langen Rechtsstreitigkeiten und dem Verlust der Freude an den (zu) teuer erworbenen eigenen vier Wänden.
Mit einem umfassenden Bericht oder Gutachten von erfahrenen Sachverständigen vermeiden Sie negative Überraschungen beim Kauf der Immobilie Ihrer Wahl. Aber auch wenn Mängel erst im Laufe der Nutzung erkennbar werden, ist die Beratung durch einen Sachverständigen der erste Schritt zur Durchsetzung Ihres Rechts. In die Untersuchung und Bewertung einer Immobilie vor dem Kauf ist Ihr Geld gut investiert.
Energieberatung
Am Anfang jedes Projektes steht eine Idee. Was Sie dann brauchen, ist ehrliche, professionelle Beratung, damit schon die ersten Schritte Sie in Richtung Erfolg tragen.
Zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung stellen wir Ihnen fundierte Grundlagen zur Verfügung und entwerfen zusammen mit Ihnen einen technisch, wirtschaftlich und funktional ausgereiften Plan.
Rufen Sie uns an!